Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Komm.ONE AöR ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite klimacheck.komm.one und Unterwebseiten wie z. B. klimacheck-kreis-lb.komm.one.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Nur teilweise Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von klimacheck.komm.one und Unterwebseiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. August 2025 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an: barrierefreiheit@komm.one.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Hinweise

Bei der Umsetzung des Internetauftritts klimacheck.komm.one und Unterwebseiten wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.

Diese Webseite und Unterwebseiten befinden sich noch in der Entwicklung (Pilotphase).